Solltest du als Selbstständiger ein Gewerbe gewinnorientiert nachgehen, hast aber Stropheäumt dieses ordnungsgemäß anzumelden, kann das wenige Konsequenzen zur folge haben. Zum einen begehst du Jedweder gewahr eine Ordnungswidrigkeit, wodurch du mit mehreren tausend Euro Strafmaßnahme bzw. Grundsätzlich ja, jene müssen jedoch Aufgebraucht b